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RG, 15.10.1891 - Rep. VI. 143/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Gehören Gebühren der Behörden zu den "öffentlichen Abgaben" im Sinne des §. 70 Abs. 3 G.V.G.?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der öffentlichen Abgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 28, 425
- RGZ 28, 86
Wird zitiert von ...
- BFH, 22.04.1983 - VI R 268/80
Konkursforderung - Steuersäumniszuschläge
Sie führte zunächst aus, dieser Begriff solle "vielleicht nur Steuern, jedenfalls aber Gebühren nicht bezeichnen" (RG-Urteil vom 15. Oktober 1891 VI 143/91, RGZ 28, 86).